Erteilung der Ausnahmen vom Alterserfordernis (§ 27 Abs. 4 WaffG) Sepp Schmausser25. Juni 2024 Aktuelles, Allgemein, Jugend, Sport Klarstellung des Bayerisches Innenministeriums bzgl. Erteilung der Ausnahmen vom Alterserfordernis (§ 27 Abs. 4 WaffG) ← DSB widerspricht Bundesrats-Beschluss zu Waffenrechtsverschärfung Sportschützen aufgepasst! →