Schützengau Sulzbach-Rosenberg e.V.

Waffenrecht: Bedürfnisnachweise in der Corona-Krise und Behördenpraxis

Den DSB erreichten bereits mehrere Anfragen, wie es sich mit dem Bedürfnisnachweis in Zeiten der Corona-Krise verhalte. Der monatliche Nachweis ist definitiv nicht mehr haltbar, da durch den Ausfall des Trainingsbetriebs von mehreren Wochen, dieser monatliche Nachweis nicht zu erbringen war.

Auf eine entsprechende DSB-Anfrage gab das BMI folgende Stellungnahme ab: „Zum Bedürfnisnachweis in der aktuellen Pandemiesituation: Hierbei handelt es sich um eine Frage des Vollzugs, für den die Länder nach Artikel 83 GG zuständig sind. Aus Sicht des BMI bietet das Waffengesetz hier jedoch hinreichende Flexibilität, um im Interesse der Schützen sachgerechte Lösungen zu finden. Dies wird nach hiesiger Kenntnis in den Ländern auch angemessen und pragmatisch gehandhabt.“

Wenngleich der Vollzug des Waffengesetzes wie vom BMI dargestellt Ländersache ist, bieten wir im Falle von Schwierigkeiten in Ihrem Bundesland gerne unsere Unterstützung an.

Waffenrecht: Bedürfnisnachweise in der Corona-Krise und Behördenpraxis

 

 

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