Das Corona-Virus hat, wie auf alle Bereiche des öffentlichen und des Privatlebens, auch rechtlich erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit in den Vereinen. Viele jetzt anstehende Fragen konnten mit der aktuellen Satzung nicht gelöst werden. Der Bundestag hat daher in einem Eilverfahren am 25. März 2020 diverse Änderungen im Vereinsrecht beschlossen, die im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zusammengefasst sind.
Rechtstelegramm und Sonderbroschüre Vereins- und Verbandsarbeit